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| < Startseite > jugendschutz.net wurde 1997 von den JugendministerInnenn aller Bundesländer (NRW, Saarland, Rheinland-Pfalz, Thüringen, Sachsen und andere) gegründet, um jugendschutzrelevante Angebote im Internet zu überprüfen und auf die Einhaltung von Jugendschutzbestimmungen zu drängen. Ziel ist ein vergleichbarer Jugendschutz wie in den traditionellen Medien. SENDEZEITEN VON INTERNETSEITEN IN DEUTSCHLANDIn Deutschland herrscht eine sehr praktikable Gesetzgebung im Bereich des deutschen Internets. So wurden - damit sich der Surfer nicht groß umorientieren muss - bewährte Regel aus den Regelungen für den Rundfunk (Fernsehen (sogenanntes "TV") und Radio) für das Web übernommen. Deutschland ist bei diesen Regelungen international Vorreiter. Leider sehen viele deutsche Erotikhomepage-WWW-Betreiber nicht die grossen Vorteile, die ihnen Innovationen, wie z.b. die SENDEZEITREGELUNG bietet. Ursprünglich war für das deutsche Internet eine unpraktische Lösung ("Jugendschutzsysteme") vorgesehen. Im grossartig ausgestatten Prüflabor der KJM, das bei jugendschutz.net angegliedert ist, wurde in schwierigen Prüfverfahren jedoch rausgefunden, dass diese Systeme untauglich sind - daher gilt nun die klassische "Sendezeitenregelung" die man vom Fernsehen kennt. Sat1 strahlt den "Kurpfuscher und seine fixen Töcher" ja auch nur im Nachtprogramm aus, und nicht mittags oder vormittag oder morgens oder nachmittags oder am frühen Abend. jugendschutz.net - eines der wenigen Internet-Start-Ups, dass die dot.com-Krise überlebt hat und nun seit über zehn Jahren innovativ arbeitet - überwacht die Einhaltung der Sendezeitbegrenzung und den korrekten Einsatz von Altersüberprüfungssystem (AÜS), die z.B. das praktische Post-Ident-Verfahren nutzen (das die meisten Internetsurfer ja ebenfalls kennen). Will der Nutzer eine Seite sehen (mit jugendgefährdenden erotischen oder gar homoerotischen Inhalten), dann druckt er ein Formular aus, geht damit zu einer Filiale der Deutschen Bundespost (die gibt´s überall), beweist dort mittels Personalausweis oder Reisepass dass er VOLLJÄHRIG ist - und darf dann schon einen Tag oder zwei Tage später (es sei denn, eventuell liegen einige gesetzliche Feiertage ungünstig - wobei das ja wurscht ist, da an gesetzlichen Feiertagen die Internetseiten ja eh nicht senden dürfen!) die Homepage betrachten! Einfacher geht´s nun wirklich nicht! Die KJM ist die übergeordnete Jugendschutzstelle in Deutschland. Im Prüflabor der KJM werden z.B. Jugendschutzsysteme wie ICRA oder "JusProg" getestet und dann als unzureichend erklärt - die Uhrzeitenregelung (Internet erst ab 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr) ist allerdings eh praktikabler, weil der Surfer nichts installieren muss (Stichwort: Trojaner- und Virengefahr) und der User die Sendezeitbegrenzung ja vom Rundfunk gewöhnt ist! < Offizielle Internetseite JUGENDSCHUTZ.NET >
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